Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Beziehungen, mit während der Sitzung vorgenommenen Korrekturen, den neuen Wortlaut der Verordnung über das System der obligatorischen Kennzeichnung (Markierung) flüssiger kraftstoffe in Bosnien und Herzegowina verabschiedet, womit den Normen der Länder der Region und einzelner EU-Mitgliedstaaten gefolgt wird.
Durch den Einsatz neuer Technologien soll mittels eines Systems zur Markierung ausgewählter Kraftstoffe , die importiert, produziert oder in Bosnien und Herzegowina in Verkehr gebracht werden, das Inverkehrbringen minderwertiger Kraftstoffe verhindert werden, was dem Verbraucherschutz dient, zur Verringerung schädlicher Emissionen beiträgt und den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit verbessert.
Zugleich wird die Markierung die Schattenwirtschaft eindämmen und die Steuereinnahmen erhöhen sowie gleiche Marktbedingungen für alle Akteure im Kraftstoffsektor schaffen.
Die Verordnung bestimmt, dass die Markierung bleifreie Ottokraftstoffe und Dieselkraftstoff gemäß den geltenden Standards umfasst, die durch den Beschluss über die Qualität flüssiger Mineralölkraftstoffe festgelegt sind.
Zugleich werden unter anderem die Eigenschaften der Marker, die sie gemäß europäischen Standards erfüllen müssen, die Verfahren zur Markierung von Kraftstoffen sowie der Nachweis der Übereinstimmung der Kraftstoffe mit den hinzugefügten Markern detaillierter definiert, ebenso wie Ort und Zeitpunkt der Markierung sowie sämtliche Kontrollen der Bewegung markierter Kraftstoffe in Bosnien und Herzegowina.
