In Übereinstimmung mit dem Gesetz hat das Föderale Handelsministerium BiH den Bulletin der Kraftstoffpreise in Bosnien und Herzegowina für August 2025 veröffentlicht.
In Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Befugnissen im Bereich der Preise überwacht und sammelt das Föderale Handelsministerium entsprechende Daten über die Entwicklung der Einzelhandelspreise von Erdölprodukten an Tankstellen in der Föderation BiH und in den Ländern der Region sowie Daten über die Entwicklung des Dollarkurses und des Rohöls auf dem Weltmarkt.
Spanne der Einzelhandelspreise von Erdölprodukten an Tankstellen in der Föderation BiH nach Kantonen für August 2025:
- Der höchste Einzelhandelspreis des Erdölprodukts SUPER PLUS bleifreies Benzin, BAS EN 228 – BMB 98 wurde im Kanton Bosnisch-Podrinje und im Kanton West-Herzegowina verzeichnet und beträgt 2,63 KM/l, während der niedrigste verzeichnete Einzelhandelspreis dieses Produkts im Kanton Posavina 2,53 KM/l beträgt.
- Der höchste Einzelhandelspreis des Erdölprodukts PREMIUM bleifreies Benzin 95, BAS EN 228 – BMB 95 wurde im Kanton West-Herzegowina verzeichnet und beträgt 2,38 KM/l, während der niedrigste verzeichnete Einzelhandelspreis dieses Produkts in den Kantonen Tuzla und Una-Sana 2,34 KM/l beträgt.
- Der höchste Einzelhandelspreis des Erdölprodukts DIESEL BAS EN 590 (10 ppm) wurde im Kanton Posavina verzeichnet und beträgt 2,40 KM/l, während der niedrigste verzeichnete Einzelhandelspreis dieses Produkts im Kanton Sarajevo 2,34 KM/l beträgt.
Die Gesamtzahl der Tankstellen im Gebiet der Föderation BiH im August 2025 beträgt 719.
Die größte Anzahl an Tankstellen (137) befindet sich im Kanton Tuzla, während die geringste Anzahl an Tankstellen (5) im Kanton Bosnisch-Podrinje zu finden ist.
Regulierung der Preise von Erdölprodukten
Die Regierung der Föderation BiH hat den Bereich der Preise von Erdölprodukten durch den Beschluss über die freie Preisbildung von Motorbenzin, Dieselkraftstoff und Heizöl („Amtsblatt der Föderation BiH“, Nr. 52/00) geregelt, wonach die Einzelhandelspreise von Erdölprodukten frei gebildet werden, unter Berücksichtigung der indirekten Steuern: Verbrauchssteuern auf Erdölprodukte, Straßengebühren (Maut) und der Mehrwertsteuer (17 %), in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften, die deren Höhe und Berechnungsmethode regeln.
Gemäß dem Gesetz über Verbrauchssteuern in BiH („Amtsblatt BiH“, Nr. 49/09, 49/14, 60/14, 91/17 und 50/22) wird die Verbrauchssteuer auf Erdölprodukte pro Liter des Produkts auf die Menge berechnet, die bei einer Temperatur von +15°C festgelegt wird, und zwar für:
a) bleifreies Motorbenzin: 0,35 KM/l;
b) Dieselkraftstoff und andere Gasöle: 0,30 KM/l;
c) Kerosin: 0,30 KM/l;
d) Heizöl extra leicht und leicht spezial (EL und LS): 0,45 KM/l;
e) Biokraftstoffe und Bioflüssigkeiten: 0,30 KM/l.
Die Straßengebühr als Art der indirekten Steuer wird in einer Gesamthöhe von 0,40 KM/l erhoben, wovon:
a) 0,15 KM/l des Produkts bzw. Kilogramms flüssigen Erdgases für Straßen und
b) 0,25 KM/l des Produkts (wovon 0,20 KM für den Bau von Autobahnen und 0,05 KM für den Bau und die Rekonstruktion anderer Straßen verwendet werden). Die Straßengebühr wird für Kerosin und Heizöl extra leicht und leicht spezial (EL und LS) nicht erhoben.
Der föderale Handelsminister hat Ende März 2019 die Anweisung über die Art, den Inhalt und die Fristen für die Übermittlung von Mitteilungen über Preis- und Margenänderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen („Amtsblatt der Föderation BiH“, Nr. 20/19) erlassen, die die Art, den Inhalt und die Fristen regelt, in denen Tankstellen dem Föderalen Handelsministerium Mitteilungen über Preis- und Margenänderungen (Formulare OPC und OPM) zur Erfassung und Überwachung übermitteln.