Die Regierung der Republik Serbien hat die Verordnung über die Begrenzung der Preise für Erdölderivate verabschiedet, die weitere 60 Tage in Kraft bleibt. Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am Samstag, dem 24. Januar 2026, in Kraft.
Die Verordnung legt die Methode zur Festsetzung der höchsten Einzelhandelspreise für Eurodiesel und Benzin Euro Premium BMB 95 fest. Diese Preise werden auf Grundlage des durchschnittlichen Großhandelspreises dieser Derivate in Serbien zuzüglich 20 Dinar pro Liter bestimmt.
Besonders hervorgehoben wird, dass für Eurodiesel für registrierte landwirtschaftliche Betriebe der höchste Einzelhandelspreis einschließlich Steuern 179 Dinar pro Liter beträgt.
Bis zum Ablauf der Verordnung werden die durchschnittlichen Großhandelspreise für Eurodiesel und Benzin jeden Freitag bis spätestens 13:00 Uhr vom Ministerium für Bergbau und Energie berechnet und anschließend an das Ministerium für Binnen- und Außenhandel übermittelt, das die höchsten Einzelhandelspreise offiziell festlegt.
Handelsunternehmen, die Kraftstoffe verkaufen, sind verpflichtet, die festgelegten Höchstpreise unmittelbar nach deren Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Binnen- und Außenhandel anzuwenden.
In der Verordnung wird ausdrücklich festgelegt, dass auf diese Höchstpreise keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren aufgeschlagen werden dürfen, die nicht durch die Verordnung oder andere Vorschriften erlaubt sind.
Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass Naftna industrija Srbije (NIS) Eurodiesel zu einem Höchstpreis von 179 Dinar pro Liter über Karten verkauft, die an registrierte landwirtschaftliche Betriebe ausgegeben werden, und zwar bis zu 100 Liter pro Hektar für im Register eingetragene Flächen (bis zu 100 ha). Andere Kraftstoffhändler können dasselbe System mit denselben Karten anwenden.
Bei Nichteinhaltung der Verordnung sind Geldstrafen vorgesehen:
- für juristische Personen von 100.000 bis 2.000.000 Dinar,
- für verantwortliche Personen in juristischen Personen von 5.000 bis 150.000 Dinar,
- für Einzelunternehmer von 10.000 bis 500.000 Dinar,
wobei auch ein Verbot der Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden kann.
